Allgemeines Strafrecht – rechtliche Einordnung und Verteidigungsansatz

Das allgemeine Strafrecht umfasst die klassischen Tatbestände des Strafgesetzbuches wie Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Untreue, Diebstahl oder Beleidigung. Ermittlungsverfahren werden häufig nach Anzeigen, polizeilichen Meldungen oder Konfliktsituationen im Alltag eingeleitet.

Gesetzliche Grundlage

Rechtsgrundlage sind insbesondere die Delikte des StGB. Die Ausgestaltung reicht von Vergehen mit Geldstrafe bis zu Verbrechenstatbeständen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Ablauf des Strafverfahrens

  • Anfangsverdacht und Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Akteneinsicht und Bewertung der Beweislage
  • Entscheidung über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage

Die belastbare Einschätzung der Situation ist erst nach Akteneinsicht möglich. Der Akteninhalt bestimmt die weitere Vorgehensweise.

Verteidigungsansätze

  • Prüfung des Anfangsverdachts
  • Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen
  • Bewertung der Aussage- und Beweislage
  • Möglichkeiten der Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsgrundsätzen
  • Vermeidung negativer Nebenfolgen (z. B. Führungszeugnis)

Typische Fragen in der Praxis

  • Welche Auswirkungen hat eine polizeiliche Vernehmung?
  • Sollte eine Aussage vor Akteneinsicht vermieden werden?
  • Welche Optionen bestehen zur Einstellung des Verfahrens?
  • Welche Rolle spielt eine Vorstrafe?

Einschätzung des konkreten Sachverhalts

Jeder Sachverhalt weist Besonderheiten auf. Eine fundierte Bewertung der Rechtslage erfolgt erst nach Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsunterlagen.

Ersteinschätzung vereinbaren – diskret und zuverlässig

In Strafsachen zählt eine fundierte Einschätzung des Sachverhalts.
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Ihre Anfrage bleibt vertraulich. Es erfolgt keine Weitergabe persönlicher Daten.

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