Strafbefehl erhalten oder Strafbefehl erwünscht? – Fachanwalt für Strafrecht hilft

Das Strafbefehlsverfahren wurde seinerzeit eingeführt, um eine Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung in denjenigen Strafverfahren zu erreichen, welche lediglich ein Vergehen zum Gegenstand haben. Vergehen sind Straftaten, die mit unter einem Jahr Mindeststrafe oder Geldstrafe bedroht sind.

Durch einen Strafbefehl wird man ohne eine Hauptverhandlung schuldig gesprochen. Dabei kann im Strafbefehl dann eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe bis ein Jahr oder zum Beispiel auch ein Fahrverbot festgesetzt werden.

Für den Verteidiger ist ein Strafbefehl eine ambivalente Angelegenheit: Es kann im Sinne des Mandanten sein, bei klarer Beweislage einen Strafbefehl zu erwirken, um ein Strafverfahren ohne die Belastungen einer Hauptverhandlung aus der Welt zu schaffen. Bei einem Verzicht auf eine Hauptverhandlung besteht aber immer die Gefahr, dass durch einen Strafbefehl ein falscher Schuldspruch rechtskräftig wird, denn die Hauptverhandlung ist dazu da, die von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweise einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ist der Zeuge glaubhaft? Ist die Beweiskonstruktion der Staatsanwaltschaft tragfähig? Auf die Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen verzichtet man sehenden Auges, wenn man einen Strafbefehl einfach akzeptiert und rechtskräftig werden lässt.

Möchten Sie einen Strafbefehl prüfen lassen oder sich gegen einen Strafbefehl zur Wehr setzen, sollten Sie hierfür einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht mit ins Boot holen, mit dem Sie dann besprechen und beraten können, was in Ihrem Fall die beste Vorgehensweise ist. Wenn Sie nicht auf einen Strafbefehl reagieren, wird der Strafbefehl rechtskräftig und dann vollstreckt.

Terminsache: Für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl haben Sie nur zwei Wochen Zeit!

Als Strafverteidiger beantrage ich entsprechende Akteneinsicht und prüfe den Strafbefehl bzw. die zugrunde liegende Situation.

Ich bin seit 15 Jahren Rechtsanwalt in Strafsachen und seit 2013 Fachanwalt für Strafrecht. Ihre Rechte und Interessen vertrete ich in Hamburg, der gesamten Region und bundesweit.

Sie können mich unter 040 3867 4015 telefonisch erreichen oder mir eine E-Mail an ak@rechtsanwalt-ak.de senden, damit ich mit Ihnen individuell auf Ihren Fall bezogen das weitere Vorgehen besprechen kann.