Ratgeber Verhaftung / Untersuchungshaft – Strafrecht Hamburg
Eine Verhaftung bzw. schon eine drohende Inhaftierung stellen eine äußerst unangenehme und belastende Situation dar. Damit Sie bei einem überraschenden Besuch von Ermittlungsbeamten oder die Staatsanwaltschaft nicht völlig hilflos sind, biete ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg im Folgenden einen Ratgeber zum Thema Verhaftung und Untersuchungshaft. Dieser liefert nützliche Hinweise und Verhaltenstipps. Kann ein Ratgeber die Verteidigungsleistung eines erfahrenen Rechtsanwalts ersetzen? Ich denke, diese Frage kann jeder selbst für sich beantworten. Nehmen Sie daher in jeden Fall direkt Kontakt telefonischen zu mir auf unter 040 3867 4015.
„Besuch“ vor der Tür – Wie soll ich mich nun verhalten?
Wenn Ermittlungsbeamte und / oder die Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl vor der Tür stehen und / oder eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, haben Sie durchaus die Möglichkeit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Doch diese Option sollten Sie sich gut überlegen! Ohne einen erfahrenen Strafverteidiger kann es schnell passieren, dass Ihre Aussagen am Ende gegen Sie verwendet werden. Ohne einen im Strafrecht bewanderten Rechtsanwalt geraten Sie womöglich in eine schwierige Lage, die sich später kaum noch retten lässt. Daher die häufige Empfehlung jedes Strafverteidigers und so auch von mir:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kommunizieren Sie zunächst ausschließlich mit einem Fachanwalt für Strafrecht.
Wenn Sie glauben, dass sei übertrieben und Sie könnten sich bei einem Haftbefehl auch ohne Anwalt verteidigen, dann empfehle ich einen Blick ins Gesetz. Selbst das Gesetz ordnet in § 140 Absatz 1 Nr.5 StPO (Strafprozessordnung) an, dass die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, wenn gegen einen Beschuldigten die Untersuchungshaft vollstreckt wird. Sollte das bei Ihnen geschehen sein, vorwiegend in Hamburg und Umgebung, so rufen Sie mich an bzw. bitten Sie Ihre Familie, Freunde, Bekannte darum, mich anzurufen unter Telefon 040 3867 4015.
Gibt es Voraussetzungen für eine Verhaftung?
Ja die gibt es. Allerdings kann bereits die formale Gestaltung des Haftbefehls – sofern sie Fehler aufweist – erste Angriffspunkte bieten, diesen außer Kraft zu setzen. Bevor Sie jedoch auf eigene Faust eine Anfechtung versuchen, suchen Sie lieber einen Anwalt auf. Als erfahrener Strafverteidiger in Hamburg kann ich die Gestaltung eines Haftbefehls sachgerecht prüfen und die Erfolgschancen einer Anfechtung sehr gut abschätzen. Lassen Sie sich daher unbedingt eine Kopie des Haftbefehls aushändigen! Der Haftbefehl muss mindestens über folgende, grundlegende Daten verfügen:
- Name des Beschuldigten
- Nennung des Tatvorwurfs
- Haftgrund
- Anhaltspunkte, die die Grundlage für den Haftbefehl bilden
Weiterhin müssen, bevor es überhaupt zu einer Verhaftung kommen kann, bestimmte Vorgaben der Strafprozessordnung erfüllt sein. Das heißt ein dringender Tatverdacht, basierend auf tatsächlichen Anhaltspunkten muss gegeben sein. Darüber hinaus muss es einen konkreten Haftgrund geben (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr o. ä.).
Ist es Angehörigen gestattet, verhaftete Personen zu besuchen?
Grundsätzlich dürfen Angehörige eine in Haft / Untersuchungshaft befindliche Person besuchen. Das Besuchsrecht ist jedoch zeitlich begrenzt. Nötig dafür ist die Beantragung einer Erlaubnis in Form eines sog. Sprechscheins. Dieser Sprechschein wird vom zuständigen Staatsanwalt bzw. Richter ausgestellt. Wer in dem vorliegenden Fall der zuständige Staatsanwalt / Richter ist, kann dem Aktenzeichen des einzelnen Falls entnommen werden. Sollte das Aktenzeichen nicht bekannt sein, kann dieses auch über den eingeschalteten Rechtsanwalt in Erfahrung gebracht werden.
Ob Sie nun als Betroffener meine Dienste als Fachanwalt für Strafrecht oder als Angehöriger eines Verhafteten Auskünfte zum Besuchsrecht benötigen – gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
Möchten Sie einen in Untersuchungshaft befindlichen Angehörigen besuchen? Die Stadt Hamburg stellt diesbezüglich ein ausführliches Informationsblatt zur Verfügung.