Revisionsrecht Hamburg

Revisionsverfahren gegen fehlerhafte Urteile von Strafgerichten

Revision - Khodakarami

Revision gegen ein fehlerhaftes Urteil

Wenn Sie (oder ein Angehöriger von Ihnen) in einem Strafprozess verurteilt worden sind und diese Entscheidung Rechtsfehler aufweist, dann kann das Einlegen der Revision für Recht sorgen.

Die Revision ist ein juristisches Verfahren, durch das ein Urteil von einer höheren Instanz, dem Revisionsgericht, rechtlich (aber nicht in tatsächlicher Hinsicht) überprüft und korrigiert werden kann. Wenn es die Revision als zulässig und begründet einstuft, hebt das Revisionsgericht das ursprüngliche Urteil ganz oder teilweise auf. Das Revisionsgericht ist zwar keine Tatsacheninstanz, eine erneute Beweisaufnahme etwa findet nicht statt. Es überprüft aber sehr genau, ob bei dem Urteil, gegen das Revision eingelegt wurde, die Rechtsvorschriften korrekt angewandt wurden.

Der Antrag auf Revision ist alles andere als ein Automatismus, mit dem man eine Gerichtsentscheidung einfach verändern kann. In vielen Fällen ist die Revision nicht möglich oder nicht sinnvoll. Aber ein Revisionsverfahren kann durchaus der Hebel sein, um ein Urteil erfolgreich zu korrigieren.

Revisionsbegründung und –vertretung für Anwaltskollegen

Sie haben als Verteidiger eine Strafsache in einer Tatsacheninstanz vertreten und sind nun auf der Suche nach einem Kollegen, der die Vertretung Ihres Mandanten vor der Revisionsinstanz übernimmt?

Das Anfertigen der Revisionsbegründung sowie die Vertretung im Revisionsverfahren müssen Sie als Instanzverteidiger nicht selbst leisten: Gerne übernehme ich in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen diese speziellen Aufgaben. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Revisionsverfahrens gebe ich, falls die Entscheidung der Erstinstanz aufgehoben wird, das Mandat zur Neuverhandlung vor der Tatsacheninstanz an Sie zurück.

Revision als Rettungsanker?

Angeklagten, die gerade zu einer Haftstrafe oder einer erheblichen Geldstrafe verurteilt wurden, erscheint die Revision oft als rettender Anker. Rechtsanwälte wissen, dass die Realität anders aussieht: Lediglich ein Bruchteil aller eingelegten Revisionen ist erfolgreich.

Dennoch können die Chancen in der Revision im Einzelfall recht gut stehen. Dass die schriftlichen Urteilsgründe Fehler enthalten oder Verfahrensfehler vorliegen, ist keine Seltenheit. Es gilt jedoch, diese Chance zielgerichtet zu nutzen.

Revision im Strafrecht – ein ganz eigenes Rechtsgebiet

Strafrechtliche Revisionsfälle sind ein sehr komplexes Gebiet. Das Anfertigen einer Revisionsbegründung stellt ganz spezielle Anforderungen, die nicht jedem Anwalt liegen und die in vielen Fällen auch schlicht das Zeitbudget sprengen. Die Frist für den Revisionsantrag ist kurz. Die Belange und Anforderungen der anwaltlichen Vertretung im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof sind ganz andere als diejenigen, die die Arbeit des Strafverteidigers in der Tatsacheninstanz oder Berufungsinstanz prägen.

Dies beginnt bereits bei den formalen Anforderungen, die unter anderem die Rechtsprechung an Revisionsbegründungen stellt. Ein erheblicher Teil der Revisionen wird von den Revisionsgerichten schon deshalb verworfen, weil sie nicht den strengen formalen Erfordernissen entsprechen. Auch sonst dürfen keine Fehler unterlaufen: Sowohl das Verfahrensrecht wie die aktuelle Rechtsprechung spielen im Revisionsrecht eine herausragende Rolle. Auch Rechtsanwälte, die ausgewiesene Fachleute auf ihrem Rechtsgebiet sind, aber nur wenig Erfahrung im Anfertigen von Revisionsschriften haben, laufen deshalb Gefahr, mit dem Vorhaben zu scheitern.

Die Antwort besteht darin, diese Aufgabe in die Hände eines erfahrenen Kollegen legen, der über Expertise im Anfertigen von Revisionsbegründungen verfügt. Die Basis der Zusammenarbeit kann dabei nur Vertrauen sein, im Sinne der Sache und im Interesse des Mandanten. Sie können fest davon ausgehen, dass ich bei Übernahme eines Revisionsmandats keine Folgemandate etwa für ein erneutes Hauptverfahren vor der Tatsacheninstanz anstreben werde.