Rechtsanwalt Hamburg hilft bei Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung / Tötung – Definition, Voraussetzungen, Strafmaß
Wenn gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung ermittelt wird oder sie deswegen bereits angeklagt wurden oder einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln, denn eine Verurteilung kann eine hohe Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe für Sie bedeuten.
Ich bin seit 15 Jahren als Rechtsanwalt im Strafrecht tätig und seit 2013 Fachanwalt für Strafrecht. Ich vertrete Sie und Ihre Rechte und Interessen außergerichtlich und gerichtlich in Hamburg, der gesamten Region und bundesweit. Als Strafverteidiger erhalte ich entsprechende Akteneinsicht und kann mir ein Bild davon machen, was der Staat gegen Sie in den Händen hat.
Im Zusammenspiel mit Ihnen entwickele ich eine entsprechende Verteidigungsstrategie.
Sie können mich unter 040 3867 4015 erreichen oder mir eine E-Mail an ak@rechtsanwalt-ak.de senden.
Das deutsche Strafrecht kennt die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung. Geregelt sind die fahrlässige Körperverletzung und ihre Voraussetzungen in § 229 StGB (Strafgesetzbuch), die fahrlässige Tötung ist in § 222 StGB geregelt.
Was bedeutet fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung?
Eine fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung begeht, wer jemand anderem ohne Vorsatz aufgrund einer Verletzung von Sorgfaltspflichten körperlich verletzt oder an der Gesundheit schädigt oder, im Falle der fahrlässigen Tötung, seinen Tod verursacht. Danach kann eine fahrlässige Körperverletzung zum Beispiel dann vorliegen, wenn ein Straßenverkehrsteilnehmer infolge eines Fahrfehlers einen Unfall verursacht und eine andere Person dadurch verletzt wird.
Stirbt das Opfer in dem Fall aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens, kann dann eine fahrlässige Tötung vorliegen.
Wie wird der Begriff Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinn gedeutet?
Fahrlässigkeit ist das Gegenteil von Vorsatz. Ein Täter, der fahrlässig eine andere Person verletzt, tut dies aufgrund einer Verletzung von Sorgfaltspflichten, die für den Täter vorhersehbar und vermeidbar zu der Körperverletzung geführt haben. Dem Verursacher einer fahrlässigen Körperverletzung kann zur Last gelegt werden, dass er bei seiner Handlung die notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat.
Bei der Fahrlässigkeit können verschiedene Stufen auseinandergehalten werden: von der einfachen Fahrlässigkeit über die normale oder mittlere Fahlrlässigkeit bis hin zur Leichtfertgkeit (oder groben Fahrlässigkeit).
Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise bei einem besonders leichtsinnigen Verhalten vor.
Beispiele für grob fahrlässige Handlungen finden sich typischerweise im Arztstrafrecht (grober Behandlungsfehler) oder im Bereich der Straßenverkehrsdelikte.
Welches Strafmaß sieht das StGB für eine fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung vor?
Abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs werden fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Eine Geldstrafe kann zwischen 5 und 360 Tagessätzen betragen. Die Höhe eines Tagessatzes wird unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens, welches ihm pro Tag zur Verfügung steht, ermittelt. Der Tagessatz beträgt mindestens 1 Euro und höchstens 30.000,- Euro.
Welchen Anspruch kann eine geschädigte Person geltend machen?
Geschädigte Person einer fahrlässigen Körperverletzung können von dem Schädiger noch im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Sie müssen hierzu nicht erst den Zivilrechtsweg beschreiten. Dazu ist im Strafverfahren das sogenannte Adhäsionsverfahren vorgesehen. Das selbe Recht steht Angehörigen von zu Tode gekommenen Opfern einer fahrlässigen Tötung zu.
Welche Lebensbereiche spielen bei der juristischen Bewältigung fahrlässiger Körperverletzungen eine besondere Rolle?
Nach einer Zusammenstellung aus der rechtswissenschaftlichen Literatur (Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schuster, 30. Aufl. 2019, StGB § 15 Rn. 207) sind hier unter anderem der Straßenverkehr, der Bereich ärztliche Krankenbehandlung, Sport, der Bereich Produkthaftung, die Tierhaltung und der Strafvollzug besonders hervorzuheben.
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