Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg: Betäubungsmitteldelikte / BTM
In Deutschland und Europa steigen seit Jahren die Zahlen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gleichzeitig ist eine Diskussion rund um die Legalisierung von Cannabis aktueller denn je. Für Laien ist das deutsche Strafrecht rund um Kokain, Marihuana und Co. meist schwer zu durchblicken. Hier hilft ein Fachanwalt für Strafrecht weiter.
Wie hoch ist die Strafe bei Drogenbesitz? Brauche ich einen Anwalt für Drogen im Straßenverkehr? Muss ich um meinen Führerschein bangen? All diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Im Einzelfall ist es daher sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Betäubungsmittel zurate zu ziehen. Ein solcher Fachanwalt für Strafrecht kann meistens schon schnell helfen. Denn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten bedeutet nicht immer, dass eine Geld- oder Gefängnisstrafe zu erwarten ist.
Welche Betäubungsmittel sind verboten?
Grundsätzlich ist der Umgang mit allen Betäubungsmitteln (abgekürzt BTM) verboten, welche im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind. Für bestimmte Substanzen ist es jedoch möglich, ein Rezept zu erhalten. Dies macht den Besitz und auch den Kauf bei autorisierter Stelle – in der Regel einer Apotheke – legal. Solche Rezepte sind jedoch selten und werden nur bei entsprechenden Krankheiten verschrieben.
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (abgekürzt BtMG) unterscheidet in der Anlage zwischen drei verschiedenen Kategorien von Substanzen:
• nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
• verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
• verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel
BTM der ersten Kategorie dürfen weder gehandelt noch besessen oder verschrieben werden. Sie sind demnach in jedem Fall verboten. Hierzu gehören unter anderem LSD, Haschisch (das Harz der Cannabispflanze) und das sogenannte Psilocybin („Magic Mushrooms“). In der zweiten Sparte finden sich Rohstoffe, die zur Herstellung verschiedener Drogen verwendet werden. Diese sind verkehrsfähig, das bedeutet, sie dürfen mit Sondererlaubnis gehandelt werden. Ein Verschreiben, Abgeben oder Verkaufen zum Konsum ist jedoch grundsätzlich verboten. Die letzte Kategorie umfasst alle BTM, die medizinisch verschrieben werden dürfen. Dazu zählen Opium, Morphin, Tilidin oder auch Marihuana. Ohne Erlaubnis sind jedoch alle Substanzen der drei Kategorien illegal.
Neben dem Betäubungsmittelgesetz gibt es noch weitere Vorschriften, die sich mit verbotenen Substanzen befassen. Das Arzneimittelgesetz regelt den Umgang mit Medikamenten, die nicht unter das BtMG fallen. Hierzu zählen zum Beispiel Doping-Substanzen wie Steroide zum Muskelwachstum. Auch hier sind der Besitz und auch der Verkauf an strenge Vorschriften gebunden und nur in seltenen Fällen erlaubt. Seit 2016 gibt es in Deutschland zudem das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Dies befasst sich mit dem Umgang mit chemisch hergestellten Betäubungsmitteln, die aufgrund ständig wechselnder Zusammensetzung nicht dem BtMG unterliegen. Umgangssprachlich werden diese Substanzen oft als „Kräutermischungen“ bezeichnet. Der Besitz und der Handel mit diesen Substanzen sind in jedem Fall verboten.
Wann ist Drogenbesitz strafbar? – Die Delikte im Überblick
Wie viele Drogen darf man besitzen? Hierzu gibt das Betäubungsmittelgesetz eine klare Antwort: Sofern keine Erlaubnis bzw. ein Rezept vorliegt, darf man kein einziges Gramm der im BtMG aufgeführten Drogen besitzen. Entgegen der landläufigen Meinung existiert in Deutschland kein straffreier „Eigenbedarf“. Dieser Begriff bezieht sich lediglich auf die Menge, unter denen Gerichte von einer Strafe absehen können. Hierzu gibt es jedoch keine bundesweit einheitliche Regelung. Eine Strafanzeige durch die Polizei wird jedoch in jedem Fall erfasst.
Sowohl der Staat als auch ein Fachanwalt für Strafrecht unterscheiden zwischen dem Handel mit und dem Besitz von verbotenen Substanzen. Die Strafen hierfür fallen dementsprechend unterschiedlich aus. Wer wegen des Handels mit BTM angeklagt wird, ist in jedem Fall mit einem Strafverteidiger gut beraten. Zudem richten sich die potentiellen Strafen nach der Menge von Kokain, Marihuana und Co., um die es im Einzelfall geht.
Handel mit Drogen und die Strafen in Deutschland
Welche Strafe ist für Drogenhandel beim Ersttäter angesetzt? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn neben der Menge der aufgefundenen BTM geht es zudem um die Umstände des Drogenhandels. Der „einfache“ Drogenhandel ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. Wer mit einer sogenannten nicht geringen Menge handelt, dem droht mindestens ein Jahr Gefängnis. Wie hoch diese Menge ist, ist von Substanz zu Substanz unterschiedlich. Da es keine einheitlichen Inhaltsstoffe bei BTM gibt, wird hierzu der Stoff im Einzelfall untersucht.
Neben der nicht geringen Menge spielen auch andere Faktoren eine entscheidende Rolle für die Strafandrohung. So wird diese unter anderem erhöht, wenn eine Waffe mitgeführt oder die Tat als Mitglied einer Bande begangen wird. Auch die Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren wird verstärkt bestraft.
Der Strafverteidiger klärt auf: Drogenbesitz und Strafen
Für den einfachen Besitz von BTM fallen die Strafen geringer aus. Wer als Ersttäter lediglich mit einer kleinen Menge erwischt wird, kann straflos davonkommen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. In jedem Fall ergibt es Sinn, einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Dieser fungiert nicht nur in einem möglichen Prozess als Strafverteidiger. Oft hilft bereits eine Beratung deutlich weiter. Denn abgesehen von einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann der Besitz von Drogen auch zu Problemen mit der eigenen Fahrerlaubnis führen.
Brauche ich einen Strafverteidiger?
Ein Anwalt für Betäubungsmittel kennt die unterschiedlichen Delikte und kann Sie daher umfassend beraten. In einfach gelagerten Fällen reicht eine solche Beratung durch einen Betäubungsmittel Anwalt meist schon aus. Wer bereits mehrfach wegen entsprechender Delikte in Erscheinung getreten ist, sollte in jedem Fall auf einen Anwalt vertrauen. Gleiches gilt, wenn Ihnen der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.
Führerschein weg? – Wie sinnvoll ist ein Anwalt für Drogen am Steuer?
Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt und von der Polizei kontrolliert wird, muss um seinen Führerschein bangen. Je nach Intensität der Beeinflussung handelt es sich dabei um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Neben einer Geldstrafe bzw. einem Bußgeld droht hier zudem der Verlust der Fahrerlaubnis. Dies richtet sich insbesondere danach, wie hoch die im Blut festgestellte Konzentration der betreffenden Substanz ist. Hier hilft ein Anwalt für Drogen im Straßenverkehr weiter. So ist es je nach Einzelfall möglich, einen Verlust des Führerscheines zu vermeiden.
Der Verlust des Führerscheines kann noch weitere Folgen nach sich ziehen. Viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind auf ihr Fahrzeug angewiesen. Wer mit diesem nicht mehr zur Arbeitsstelle fahren kann, verliert nicht selten seinen Job. Vereinzelt kann auch ein bekannt gewordenes Strafverfahren zur Kündigung führen – etwa bei Piloten oder Berufskraftfahrern.
Was kostet ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafverfahren?
Die Kosten für einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht richten sich danach, wie umfangreich das Verfahren und die Beratung sind. In einfach gelagerten Fällen ist meist eine kurze, aber zielgerichtete Beratung ausreichend. Diese ist dementsprechend nicht mit hohen Kosten verbunden. Je länger und intensiver das Verfahren geführt wird, desto höher sind auch die Kosten für Anwalt bzw. Strafverteidiger. Gerade in größeren Verfahren ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu wissen.
Ihnen wird der Handel oder der Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen? Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Kanzlei? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 040 3867 4015 in unserer Kanzlei in Hamburg und lassen Sie sich bundesweit beraten. Als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht vertreten wir Sie in großen und kleinen Verfahren.