Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge durch Polizei / Staatsanwaltschaft / Gericht – Fachanwalt für Strafrecht Hamburg
Die Vorladung – Rechte und Pflichten
Die Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei ist unverbindlich. Ihr muss nicht Folge geleistet werden. Erst den Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist Folge zu leisten. Es macht selbstverständlich einen Unterschied, ob man als Zeuge, Beschuldigter oder als Sachverständiger geladen wird.
Was ist eine Vorladung?
Die Vorladung ist eine förmliche Aufforderung an eine Person zum persönlichen Erscheinen bei einer staatlichen Stelle. Viele Beschuldigte erfahren auf diesem Weg von der Einleitung eines Strafverfahrens. Das Schreiben erreicht Sie als Brief und benötigt zunächst noch keinen Handlungsbedarf. Sie können ihm entnehmen, ob sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen werden, und welche staatliche Stelle das Schreiben versendet hat. Als Beschuldigter weiß man häufig nicht, ob man vorstellig werden soll oder wie man sich bei dem Termin verhalten soll. Unsere Kanzlei kann Ihnen durch einen Fachanwalt für Strafrecht dabei beratend zur Seite stehen.
Die Vorladung fordert Sie mitunter auf, sich zu einem bestimmten Sachverhalt oder Verdachtsfall zu äußern. Durch das Schreiben erfahren Sie, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Üblich ist es, dass die Vorladung mit einer Vernehmung verbunden ist.
Die häufigste Vorladungsform dient der Vernehmung eines Beschuldigten oder Zeugen. Bei einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ladung als Beschuldigter ist man zwar verpflichtet, zu erscheinen und Angaben zur Person zu machen, jedoch nicht dazu, eine Aussage zu machen. Als Beschuldigter ist das Hinzuziehen eines Anwalts immer ratsam. Vor Gericht unterstützt Sie ein Strafverteidiger.
Was ist eine Vernehmung als Beschuldigter?
Ein Strafverfahren erfordert von der Polizei und der Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtend, einen Beschuldigten spätestens beim Abschluss aller erfolgten Ermittlungen persönlich zu vernehmen. Mit Hilfe der Vernehmung hat der Beschuldigte die Gelegenheit, die gegen ihn vorliegenden Vorwürfe und Verdachtsgründe zu wiederlegen und gleichzeitig auf die Tatsachen hinzuweisen, die zu seinen Gunsten sprechen. Erfolgt sie bei der Polizei, ist es empfehlenswert, nicht einfach unvorbereitet zu erscheinen, sondern sich durch einen Fachanawalt für Strafrecht beraten zu lassen.
Es ist wichtig, dass sich ein Beschuldigter bewusst darüber ist, dass der Beamte in einer Vernehmung durch seine Erfahrung immer überlegen ist. Es ist daher ratsam, nicht einfach irgendetwas zu erzählen und zu hoffen, es wird schon gut gehen. Gerade der Versuch, etwas richtigstellen zu wollen oder sich zu rechtfertigen, wird oftmals als Schutzbehauptung ausgelegt. Der Beschuldigte muss mit Eingang der Vorladung davon ausgehen, dass Beamte von einer Schuld ausgehen, ansonsten wären keine Ermittlung eingeleitet worden.
Solange der Beschuldigte nicht genau abschätzen kann, worauf die Vernehmung hinausläuft und in welchem Licht seine Aussage betrachtet wird, sollte diese abgelehnt und erst mit der Beratung und dem Beistand des Fachanwalts für Strafrecht angegangen werden.
Rechte und Pflichten – die Vorladung in ihren verschiedenen Formen
Entscheidend ist, dem Schreiben zunächst zu entnehmen, welche Behörde es versandt hat, ob es von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommt. Die Vorladung der Polizei, als Beschuldigter oder Zeuge zu erscheinen, bedeutet nicht, den Termin wahrnehmen zu müssen. Er muss nicht einmal abgesagt werden.
Vorladung als Beschuldigter
Bei Verdacht auf eine Straftat, versendet die Polizei eine Vorladung als Beschuldigter. Diese hat eine ähnliche Gültigkeit wie eine Einladung, so dass Sie frei wählen können, ob Sie erscheinen möchten. Ein Beschuldigter ist man, wenn man verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben.
Rechte und Pflichten des Beschuldigten bei einer Vorladung
Ob einer Vorladung nachgekommen werden muss, hängt davon ab, ob diese durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfolgt. Viele kennen sich in Ihren Rechten und Pflichten nicht aus, so dass schon die polizeiliche Vorladung den Eindruck erweckt, sie wahrnehmen zu müssen. Der Beschuldigte hat jedoch das Recht, der Aufforderung nicht nachzukommen und muss dafür nicht einmal Gründe angeben. Entscheidend ist jedoch, die Vorladung nicht einfach zu ignorieren. Sie verweist darauf, dass eine Ermittlung eingeleitet wurde und ein Verdacht für eine Straftat vorliegt.
Im Schreiben können Sätze stehen, die darauf hinweisen, eine rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes zu machen. Fakt ist jedoch, dass der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen oder den Grund für das Nichterscheinen zu nennen. Dennoch löst die Vorladung Unsicherheit aus, so dass die Beratung mit einem Fachanwalt für Strafrecht sinnvoll ist.
Vor dem Hinzuziehen eines Anwalts sollte der Kontakt zur Polizei nicht erfolgen. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich durch die anstehende Vernehmung selbst belasten, und zwar auch dann, wenn Sie völlig unschuldig sind. Sie haben als Beschuldigter immer das Recht, einen Anwalt hinzuziehen und sollten von diesem Recht auch Gebrauch machen. Die Polizei darf diesen Vorgang nicht zu Ihrem Nachteil werten. Ebenso erweckt die rechtliche Unterstützung keinen schuldigen Eindruck, sondern ist die übliche Reaktion auf eine solche Situation. Erfolgt die Vorladung durch den Staatsanwalt oder das Gericht, müssen Sie zwar erscheinen, sind jedoch als Beschuldigter nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. In diesem Fall werden lediglich Ihre Personalien aufgenommen. Angaben zur Person sind nötig, da Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen. Sie können diese daher nicht verweigern.
Vorladung als Zeuge
Die Vorladung als Zeuge geht ebenfalls mit Rechten und Pflichten einher und hängt im Handlungsbedarf davon ab, von welcher Behörde sie erfolgt. Der polizeilichen Vorladung kann Folge geleistet werden, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Handelt es sich um eine Ladung durch den Staatsanwalt oder das Gericht, ist das Erscheinen notwendig.
Als Zeuge gilt eine Person, wenn keine Strafsache vorliegt, sondern die Wahrnehmung und Aussage benötigt wird, über die erlebten Tatsachen zu berichten. Zeugnisfähig sind alle Personen, unabhängig von ihrem Alter oder Geisteszustand. Der Zeugenbeweis gilt neben dem Augenschein-, Urkunden- und Sachverständigenbeweis als einer der vier Strengbeweise in einem Strafverfahren und gestattet die Zuordnung der Ereignisse mit Hilfe der subjektiven Sicht.
Rechte und Pflichten des Zeugen bei einer Vorladung
Der Vorladung durch die Polizei müssen Zeugen nicht nachkommen, selbst wenn das Schreiben den Eindruck des dringenden Erscheinens erweckt. Erfolgt sie durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, sind Zeugen verpflichtet, ihr nachzukommen. Zeugen sind verpflichtet, eine Aussage zu machen. Eine Weigerung kann Zwangsmaßnahmen bis hin zur Erzwingungsshaft zur Folge haben. Lediglich enge Angehörige des Beschuldigten oder besitimmte Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht (zB Ärzte, Rechtsanwälte und andere Berufsgeheimnisträger) haben als Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Als Zeuge besteht die Pflicht, bei einer Aussage die Wahrheit zu sagen. Er muss ehrlich schildern, was er gesehen und erlebt hat, aber auch, er sich an bestimmte Dinge nicht erinnern kann.
Die gerichtliche Aufforderung zum Erscheinen ist verpflichtend. Wenn Sie dieser nicht nachkommen, werden Sie als Zeuge zwangsweise vorgeführt. Daher lohnt es sich auch für Zeugen, einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser kann vor dem Gerichtstermin bereits prüfen, ob Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen. In einigen Fällen ist das Erscheinen nach der Kontaktaufnahme des Anwalts zum Gericht nicht mehr notwendig und es wird eine Abladung veranlasst.
Neben den Pflichten haben Zeugen natürlich auch Rechte. Sie können einen Zeugenbeistand bei der Vernehmung hinzuziehen oder als Angehöriger vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ein Anwalt hilft Ihnen, wenn Sie möglicherweise ein Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht haben. Wenn Sie sich als Zeuge allgemein von der Situation überfordert fühlen, kann ein Strafverteidiger sie professionell unterstützen.
Bedenken sollten Sie als Zeuge ebenfalls, dass die Vorladung als Zeuge noch nicht bedeutet, dass der Status immer gleich bleibt. Wenn während einer Vernehmung Tatsachen zu Tage treten, die einen Tatverdacht gegen den Zeugen begründen, kann der Zeuge plötzlich zum Beschuldigten mutieren. Entsprechend können auch Vorladungen als Zeugen eine kompetente Anwaltsberatung sinnvoll machen.
Vorladung als Sachverständiger
Eine Vorladung als Sachverständiger erfolgt in der Regel nicht durch die Polizei, sondern durch Staatsanwaltschaft und Gericht. Der Sachverständige legt seine professionelle Ansicht dar und nimmt mit seiner Aussage einen entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung vor Gericht.
Ein Sachverständiger unterscheidet sich von einem Zeugen oder von einem sachverständigen Zeugen. Er ist eine natürliche Person mit besonderer Sachkunde, die sich auf Erfahrung, Tatsachen und Wahrnehmung bezieht. Er wird daher um Auskunft gebeten, um Rückschlüsse ziehen zu können und ist immer dann erforderlich, wenn die Sachkunde des Gerichts nicht ausreicht. Der Zeuge dagegen teilt seine subjektive Sicht mit und berichtet ausschließlich über die eigene Wahrnehmung.
Rechte und Pflichten einer Vorladung als Sachverständiger
Der Sachverständige wird durch das Gericht vorgeladen. Eine Beiziehung und Stellung eines Sachverständigen durch den Beschuldigten ist ebenfalls möglich. Der Beschuldigte erhält oftmals bereits in der Mitteilung der Anklageschrift die Auskunft, ob er einen Sachverständigen hinzuziehen kann.
Die Ladung des Sachverständigen ist für diesen verpflichtend. Er hat neben der Aussage das Recht auf Akteneinsicht und Anwesenheit bei der Vernehmung der Zeugen oder des Beschuldigten. Seine Pflicht wiederum umfasst die Offenlegung seiner Methoden und Grundsätze seines Fachs.
Was steht in einer Vorladung?
Die Vorladung informiert den Angeschriebenen, dass er zu einem bestimmten Tag und einer bestimmten Uhrzeit auf dem Polizeirevier erscheinen und eine Aussage machen soll. Oftmals sind die Schreiben etwas drastischer formuliert, wodurch Sie sich jedoch nicht täuschen lassen müssen. Sie sollen den Eindruck erwecken, dass Konsequenzen oder Nachteile bestehen, wenn ihnen nicht Folge geleistet wird. In der Regel dient die Vorladung auch dazu, bei Ihrem Erscheinen die Personalien aufzunehmen. Sie müssen daher ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung mitnehmen.
Wie soll man sich als Beschuldigter bei einer Vorladung verhalten?
Entscheidet sich der Beschuldigte dafür, der Vorladung nachzukommen, hat er grundsätzlich das Recht zu schweigen und sollte davon auch Gebrauch machen. Schweigen wirkt sich nicht zu Ihrem Nachteil aus. Ebenso gelten Sie nicht schon als verdächtig, wenn Sie zunächst keine Aussage machen. Es ist wichtig, zunächst zu den Anschuldigungen zu schweigen und einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser kann dann Akteneinsicht beantragen und die notwendigen Schritte einleiten.
Was geschieht, wenn man zu einer Vorladung nicht erscheint?
Ging die Vorladung von der Polizei aus und sind Staatsanwaltschaft oder Gericht noch nicht involviert, drohen keine rechtlichen Folgen, wenn der Erscheinungstermin nicht wahrgenommen wird. Es besteht für den Beschuldigten keine Pflicht, eine Aussage zu machen oder Informationen weiterzugeben.
Sie können angeben, dass Sie keine Aussage machen möchten und Ihren Anwalt hinzuziehen. Es ist in einigen Fällen sogar sinnvoll, keinerlei Angaben zu machen, da die Beamten Sie als Betroffenen dazu verleiten können, Aussagen zu machen, die Sie nicht machen möchten. Die Polizei hat dazu keinerlei rechtliche Handhabe. Das bezieht sich sowohl auf den Zwang zur Wahrnehmung der Vorladung als auch zur Offenlegung von Informationen.
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