Verfassungsrecht Hamburg

Ihr Fall vor dem Bundesverfassungsgericht

Rechtsanwalt Hamburg Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde

Letzte Ausfahrt Karlsruhe …

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Regeln des Grundgesetzes eingehalten werden. Wenn die Richter am Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen verfassungsmäßig garantierte Grundrechte feststellen, können Sie

  • ein Urteil aufheben und den Fall an das betreffende Gericht zurückverweisen
  • den Verwaltungsakt oder die Entscheidung einer Behörde für verfassungswidrig erklären
  • ein Gesetz für nichtig erklären.

… auch in Strafsachen

Die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts gilt also auch in Bezug auf die Arbeit der Amts- und Landgerichte, der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, die für das (einfache) Strafrecht zuständig sind.

Das Bundesverfassungsgericht kann überprüfen, ob Urteile und Entscheidungen dieser Gerichte die im Grundgesetz garantierten Grundrechte einhalten.

Jeder kann eine Verfassungsbeschwerde einlegen

Der – wie Juristen es nennen – „außerordentliche Rechtsbehelf“, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, steht grundsätzlich jedem Menschen offen, der sich auf ein Grundrecht oder ein grundrechtsgleiches Recht berufen kann.

Wer eine Verfassungsbeschwerde einlegen will, muss dafür keinen Rechtsanwalt konsultieren und noch nicht einmal eine bestimmte Form wahren – selbst handschriftlich verfasste Eingaben sind möglich, wenn begründet wird, dass ein Verstoß gegen Grundrechte vorliegt. Die Erfolgsaussichten einer solchen Verfassungsbeschwerde stehen freilich auf einem anderen Blatt.

Wollen Sie wissen, ob eine Verfassungsbeschwerde in Ihrem Fall Erfolg verspricht? Rufen Sie mich an unter 040 38 67 40 15.

Willkürliches Urteil als Grundrechtsverstoß

Ein Grundrechtsverstoß liegt beispielsweise dann vor, wenn die Entscheidung eines Strafgerichts willkürlich ist und deshalb den in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Doch hier ist Vorsicht geboten – längst nicht jede Entscheidung, die von den Betroffenen als unfair oder ungerecht empfunden oder als Fehlinterpretation geltenden Rechts erscheint, stellt einen solchen Verstoß gegen den verfassungsmäßig gebotenen Gleichheitsgrundsatz dar.

Und nicht immer steht der Weg nach Karlsruhe offen.

Verfassungsbeschwerden sind an Voraussetzungen gebunden

  • Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn alle zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Beim zuständigen Gericht muss vorher, soweit irgend zulässig, Beschwerde erhoben, Berufung oder Revision oder sonst ein Rechtsmittel, Rechtsbehelf oder Rüge eingelegt worden sein. (Schon die Überprüfung dieser Frage erfordert einen Rechtsanwalt, der sich im Verfassungsrecht und Prozessrecht genau auskennt. In Strafsachen ist ein Fachanwalt für Strafrecht hierfür besonders geeignet.)
  • Es gilt eine Frist: Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil muss innerhalb eines Monats eingehen – und zwar mit einer Begründung, die detailliert und stichhaltig darlegt, worin die Verletzung des Grundrechts oder der Grundrechte besteht, warum dies eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Entscheidung erfordert und inwiefern die beschwerdeführende Person durch die Verletzung ihrer Grundrechte einen besonderen Nachteil erleidet.

Die Wahrheit: Verfassungsbeschwerden erfordern einen fachkundigen Rechtsanwalt

Die Verfassungsbeschwerde als Instrument, mit dem sich auch der einfache Bürger gegen die Verletzung seiner Grundrechte wehren kann, und noch dazu kostenlos – das klingt sehr gut: nach einem direkten Weg, um eine willkürlich getroffene Gerichtsentscheidung aus dem Weg zu räumen. In Wirklichkeit haben jedoch sehr viele Verfassungsbeschwerden keinen Erfolg – sie gelangen nicht einmal bis vor die Augen der Verfassungsrichter.

Sind die formellen Anforderungen erfüllt, stellt das Annahmeverfahren in der Praxis die größte Hürde dar. Nur eine kleine einstellige Prozentzahl aller Verfassungsbeschwerden schafft es, sie zu überwinden. Formell entscheiden drei Richter über die Annahme der Beschwerde zur Entscheidung (die dann noch immer negativ ausfallen kann, wohlgemerkt). Ihren Beschluss müssen sie nicht begründen, und es gibt keine Rechtsmittel dagegen.

Deshalb ist die Begründung der Verfassungsbeschwerde sehr wichtig: Es muss klar und unmissverständlich sowie juristisch zutreffend zum Ausdruck gebracht werden, worin die Grundrechtsverletzung besteht – ohne einen kompetenten Rechtsanwalt für Verfassungsrecht ist das kaum zu schaffen.

Außerdem prüfen die Verfassungsrichter Urteile auch nur in Bezug auf die Grundrechte – mit einfachem Recht jenseits des Verfassungsrechts setzt sich das Bundesverfassungsgericht nur ganz ausnahmsweise auseinander. Das bedeutet: Selbst wenn die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein sollte, erfasst sie immer nur den Teil eines Urteils, in dem der Grundrechtsverstoß zum Tragen kommt. Wenn die Entscheidung weitere rechtliche Mängel aufweist, werden diese vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zum Thema.

Bundesverfassungsgericht – und weiter?

In bestimmten, seltenen Fällen endet der Rechtsweg nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht nicht weiterhelfen kann, steht dann unter gewissen Voraussetzungen der Weg für eine Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.